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Wie lange muss das Fahrzeug auf mich zugelassen gewesen sein?

Das Auto muss mindestens, zurückgerechnet vom Zeitpunkt der Verschrottung, ein Jahr durchgehend auf den Namen des Antragsstellers zugelassen sein.

Eine zwischenzeitliche Ab- und Anmeldung auch bei gleichem Halter lässt den Zeitraum wieder neu beginnen und kann nicht mit dem vorherigen Anmeldezeitraum aufgerechnet werden.

Bedeutet das zu verschrottende Fahrzeug muss einfach schon länger als ein Jahr auf Sie zugelassen sein.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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