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Ist die Abwrackprämie übertragbar?

Eine Übertragbarkeit des Anspruches auf die Abwrackprämie ist nicht vorgesehen.

So kann der Halter eines Altfahrzeuges nicht seinen Anspruch bei Kauf eines Neuwagens auf die 2500 Euro an einen Dritten übertragen.

Der Halter des Altfahrzeuges und der Erwerber des Neufahrzeuges müssen identisch sein.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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