![]() | Wann melde ich mein Auto ab?Da nach Ziff. 4.2 der Förderrichtlinie der Zeitpunkt der Verschrottung als maßgebliches Datum für die Prüfung der Dauer der Zulassung auf den Letzthalter gilt. Muss dem entsprechend die Verschrottung (Datum Verwertungsnachweis) vor der Abmeldung des Fahrzeuges liegen.
Also erst Verschrotten dann Abmelden! Die Reihenfolge von Fahrzeug Verschrottung und Abmeldung ist wichtig für die Genehmigung Ihres Antrags auf Zahlung der Abwrackpämie
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