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News zur Abwrackprämie und Umweltprämie

Illegales Ausschlachten von Altfahrzeugen Dank Umweltprämie? (16.02.2009 15:20:29)

Besitzern von Altfahrzeugen reicht offenbar der staatliche Zuschuss in Form der Abwrackprämie - Umweltprämie von 2.500 Euro nicht aus. In der Hoffnung enttäuscht noch hohe Restwerte für die zu entsorgenden Altfahrzeuge bekommen zu können, gehen einige Besitzer zur Schlachtung und den Gebrauchtteileverkauf über. Durch das Überangebot an Altfahrzeugen in Kombination mit einem extrem niedrigen Schrottpreis können auch für "noch gute" Fahrzeuge keine Restwerte gezahlt werden. In einigen Regionen müssen Autoverwerter sogar zuzahlen wenn sie Schrott entsorgen lassen möchten. Des Weiteren sorgt die Schwemme an Altfahrzeugen natürlich auch für ein negatives Angebot- und Nachfrageverhältnis. Wer jetzt aber darum denkt sein Altfahrzeug selbst um noch verkaufbare Gebrauchtteile erleichtern zu dürfen um diese dann verkaufen zu können, muss mit drastischen Strafen rechnen. Altfahrzeuge unterliegen der Altfahrzeugverordnung. Damit wurde festgelegt, dass Altfahrzeuge nur von zertifizierten Fachbetrieben (Autoverwertungen) demontiert (geschlachtet) werden dürfen. Eine Zuwiderhandlung kommt dem illegalen Schlachter teuer zu stehen, denn in diesem Fall sind 50.000 Euro Bußgeld vorgesehen. Der Sinn einer solchen gesetzlichen Regelung besteht ganz klar im Umweltschutz. Ein zertifizierter Betrieb ist in der Lage ein Fahrzeug so zu demontieren, dass keine Abfälle oder Flüssigkeiten in die Umwelt gelangen können. Er muss über sämtliche bei der Demontage anfallenden und zu entsorgenden Stoffe Buch führen. Diese Betriebe werden staatlich überwacht und regelmäßig kontrolliert. Soll die Umweltpämie nachhaltig nicht nur die Wirtschaft stärken sondern auch die Umwelt schützen so müssen alle Verantwortung zeigen.

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