News zur Abwrackprämie und Umweltprämie
Missbrauchsbekämpfung bei der Umweltprämie (05.03.2009 13:01:29)
Um den Missbrauch bei der Beantragung der Abwrack-Umwletprämie zu verhindern hat die Bundesregierung die Richtlinien für die Gewährung geändert. Die bisher gängige Praxis hat zuviel Spielraum für möglichen Missbrauch bei dem Verfahren gegeben. Die Änderungen betreffen vor allen Dingen die Papiere des Altfahrzeugs. So müssen jetzt die Papiere des Altfahrzeuges, also Zulassung und Fahrzeugbrief bei der Abmeldung des Fahrzeugs von der Zulassung entwertet werden. Auch muss jetzt der entwertete original Fahrzeugbrief des Altfahrzeugs an das BAFA geschickt werden, wo vorher die Kopie ausreichte. Die notwendigen Anpassungen der Altfahrzeugverordnung sowie der Fahrzeugzulassungsverordnung werden vorgenommen.
Für den Erhalt Ihrer Abwrackprämie - Umweltprämie benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Original Verwertungsnachweis entsprechend dem § 15 der Altfahrzeugverordnung ausgestellt durch einen zertifizierten Verwertungsbetrieb
- die Kopie der Zulassung (Fahrzeugschein) mit dem Vermerk der Ausserbetriebsetzung durch die Zulassungsbehörde des Altfahrzeugs
- Original der entwerteten Zulassung (Fahrzeugbrief) vom Altauto
- Kopie der Zulassung - Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief des Neuwagens
- Kopie der Rechnung - Kaufvertrag oder Leasingvertrag über den Erwerb des Neuwagens
- bei Jahreswagen die Bescheinigung des Herstellers dass das Fahrzeug auf einen Werksangehörigen zugelassen war
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