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News zur Abwrackprämie und Umweltprämie

Neuregelung bei der Abwrackprämie im Erbfall (17.03.2009 09:42:45)

Im Rahmen der Neuregelungen zur Beantragung der Verschrottungsprämie sind jetzt auch die Erben antragsberechtigt sofern das geerbte Altfahrzeug die notwendigen Zulassungsvoraussetzungenfür die Abwrackprämie erfüllt.

So können Erben nunmehr gegen Vorlage der beglaubigten Kopie des Erbscheins die Verschrottungsprämie für Autos geltend machen, die auf den Erblasser zugelassen waren. Hier gelten für die Beantragung entsprechend sonst die normalen Regelungen sowie Dokumentationspflichten.

 

 

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