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News zur Abwrackprämie und Umweltprämie

Anspruch auf Abwrackprämie ist vererbbar (27.06.2009 17:19:42)

Wenn das Altfahrzeug eines Verstorbenen die Vorraussetzungen zur Gewährung der Abwrackprämie erfüllt kann auch nach seinem Tod durch Entsorgung des Autos und Neukauf durch den Erbberechtigten die Abwrackprämie beantragt werden. Der Anspruch auf die Abwrackprämie kann durch Erbschein auf den Erben übergehen. Der Erbe muss durch Erbschein seine Erbberechtigung nachweisen. Der weitere Ablauf sowie die Vorraussetzungen für das zu entsorgende Altfahrzeug wie auch den Neu-/Jahreswagen bleiben gleich. Wichtig ist für den Erben auf das vollständige Vorhandensein der Fahrzeugpapiere für das geerbte Altfahrzeug zu achten. Sollten diese nicht vollständig sein muss er sich rechtzeitig um Ersatzpapiere kümmern.

 

 

 

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